{"id":18091,"date":"2020-07-25T17:19:53","date_gmt":"2020-07-25T15:19:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christus-gemeinde.net\/web\/cms\/?page_id=18091"},"modified":"2020-07-25T17:21:11","modified_gmt":"2020-07-25T15:21:11","slug":"die-christliche-patientenverfuegung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.christus-gemeinde.net\/cms\/medien\/texte\/die-christliche-patientenverfuegung\/","title":{"rendered":"Die christliche Patientenverf\u00fcgung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"18091\" class=\"elementor elementor-18091\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-33588fc elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"33588fc\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-15261d8\" data-id=\"15261d8\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b1f4499 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b1f4499\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<header class=\"entry-header\"><h1 class=\"entry-title\">Die christliche Patientenverf\u00fcgung<\/h1><\/header><div class=\"entry-content\"><p><em>von Corinna Becker<\/em><\/p><p>Lehre uns bedenken, dass wir sterben m\u00fcssen, auf dass wir klug werden. (Ps 90, 12)<\/p><p>Viele Menschen machen sich Sorgen \u00fcber die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? Werde ich einmal zu Hause sterben k\u00f6nnen oder wird man mich ins Krankenhaus bringen? Werden dann Menschen bei mir sein, mir beistehen und Kraft geben? Werde ich unertr\u00e4gliche Schmerzen haben? Oder nur noch ohne Bewusstsein vor mich hind\u00e4mmern? So schwer solche Fragensind, es ist gut, ihnen nicht auszuweichen. Denn zum verantwortlichen Leben geh\u00f6ren ebenso das Bedenken des Todes und das Annehmen der eigenen Sterblichkeit. Der christliche Glaube, dessen Mittelpunkt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ist, gibt uns die Freiheit, auch \u00fcber das eigene Sterben nachzudenken und angemessene Vorsorge zu treffen.<\/p><p>In den letzten Jahrzehnten ist das Sterben zu Hause im Kreis der Familie, der Angeh\u00f6rigen und Nachbarn selten geworden. Die weitaus meisten Menschen sterben in Alten- oder Pflegeheimen und Krankenh\u00e4usern. Dort wird ihnen eine fachkundige medizinisch-pflegerische Betreuung zuteil, wie sie in fr\u00fcheren Jahrhunderten unbekannt war. Der wachsende Fortschritt der medizinischen M\u00f6glichkeiten wirft aber auch Fragen auf, die sich fr\u00fcher so nicht gestellt haben. Viele Menschen fragen, ob die Aussch\u00f6pfung aller M\u00f6glichkeiten der Medizin am Ende wirklich zu einer Verbesserung der Lebensqualit\u00e4t beitr\u00e4gt oder ob sie nur einen belastenden Sterbeprozess verl\u00e4ngert. Ist es vielleicht besser, in der vertrauten Umgebung zu sterben, auch wenn fehlende technisch-medizinische M\u00f6glichkeiten die letzte Lebensphase verk\u00fcrzen k\u00f6nnen, oder ist es besser, auf der Intensivstation, von technischen Ger\u00e4ten umgeben, solange wie m\u00f6glich zu leben?<\/p><p>Solche Fragen lassen sich nicht generell beantworten. Um menschenw\u00fcrdig bis zuletzt leben zu k\u00f6nnen, kann sowohl eine intensive medizinische Behandlung erforderlich sein als auch der Verzicht auf ihre Anwendung. Letztlich muss die Entscheidung aus der konkreten Lage des sterbenden Menschen heraus und von seinen Bed\u00fcrfnissen her getroffen werden. Aber wer entscheidet? Wer entscheidet, wenn Betroffene selbst sich nicht mehr \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen? Wer entscheidet, wenn Sie selbst nicht mehr sagen k\u00f6nnen, was Ihr eigener Wunsch ist? Auch wenn ich meine Vorstellungen und W\u00fcnsche nicht schriftlich dokumentiert haben, werde ich \u2013 meiner Situation angemessen \u2013 behandelt und versorgt werden. \u00c4rzte, \u00c4rztinnen und Pflegende haben sich verpflichtet, die W\u00fcrde und den Wert jedes menschlichen Lebens bis zuletzt zu achten. Dennoch setzt jede medizinisch-technische Behandlung mein Einverst\u00e4ndnis voraus.<\/p><p>Mit Hilfe einer Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen wir schon jetzt die Anwendung medizinischer Verfahren und damit die Qualit\u00e4t der letzten Lebensphase mitbestimmen. Wir k\u00f6nnen schon jetzt etwas daf\u00fcr tun, dass wir in dieser Phase des Lebens unserer Vorstellung und unserem Wunsch gem\u00e4\u00df menschenw\u00fcrdig und k\u00f6rperlich ertr\u00e4glich durch medizinische Behandlung und qualifizierte Pflege betreut werden. Falls Menschen in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind, selbst \u00fcber medizinische Ma\u00dfnahmen zu entscheiden, ist die von ihnen verfasste Patientenverf\u00fcgung von dem Arzt oder der \u00c4rztinals wichtige Entscheidungshilfe zu ber\u00fccksichtigen.<\/p><p>Die \u201eChristliche Patientenverf\u00fcgung\u201c entstand erstmalig 1999 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bischofskonferenz und Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie den \u00fcbrigen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland. Mittlerweile liegt seit 2003 die zweite Ausgabe vor. Die christliche Patientenverf\u00fcgung ist dem christlichen Glauben verpflichtet. Dieser achtet das Leben und die einzigartige W\u00fcrde des Menschen als Gottes unantastbare Gabe, die auch im Sterben zu respektieren ist, und wei\u00df sich von der Auferstehungshoffnung getragen.<\/p><p>Folgende \u00dcberlegungen sollen dazu anregen, rechtzeitig eine solche Patientenverf\u00fcgung zu formulieren:<\/p><ul><li>Das Leben ist uns geschenkt, damit wir es \u2013 trotz Leid und Tod \u2013 annehmen und gestalten k\u00f6nnen. Gott ist ein Freund des Lebens. Er will, dass uns ein erf\u00fclltes Leben gelingt. Dazu w\u00fcnscht er unser Mittun und Mitgehen. Er bef\u00e4higt uns dazu, dass wir unser Leben verantwortlich gestalten, auch in der letzten Phase.<\/li><li>Bis zuletzt soll ein Leben als lebenswert und sinnvoll erfahren werden k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt auch, Informationen zu erhalten, entscheiden zu d\u00fcrfen, in Verbindung mit lieben Menschen bleiben zu k\u00f6nnen, Zeit zum Durchdenken und Kl\u00e4ren von Fragen und zum Abschiednehmen und Annehmen des eigenen Todes zu haben. Dieses ist h\u00e4ufig ein schwieriger Prozess. Das Bereitwerden zum Sterben kann durch schwere Schmerzen und qu\u00e4lende k\u00f6rperliche Symptome und ebenso durch massive medikament\u00f6se D\u00e4mpfung behindert werden. Schmerztherapie, Palliativmedizin, pflegerische Ma\u00dfnahmen, mitmenschliche und geistliche Begleitung sollen es m\u00f6glich machen, mit Gesp\u00fcr und Achtung f\u00fcr den sterbenden Menschen die Balance zu finden, die auch die letzte Lebensstrecke menschenw\u00fcrdig und sinnvoll durchleben l\u00e4sst.<\/li><li>Wir machen die Erfahrung, dass wir unser Leben nicht in der Hand haben. Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Wir vertrauen auf seine Begleitung und Hilfe auch f\u00fcr die letzte Phase unseres Lebens. In diesem Vertrauen nutzen wir die M\u00f6glichkeit einer Patientenverf\u00fcgung. Sie erleichtert es den \u00c4rzten, \u00c4rztinnen und Pflegenden, uns mit unseren W\u00fcnschen zu achten, ganz gleich, in welcher Bewusstseinslage wir uns befinden.<\/li><li>Jedes menschliche Leben hat ein Ende. F\u00fcr jeden Menschen kommt die Zeit des Sterbens. Manchmal stellt sich dann die Frage, ob das Lebensende noch f\u00fcr eine kurze Zeit hinausgez\u00f6gert werden kann und soll. Mit der Patientenverf\u00fcgung kann der pers\u00f6nliche Wunsch formuliert werden, auf umfangreiche medizinisch-technische Behandlung zu verzichten. Damit soll auch f\u00fcr den Fall, dass wir selbst uns nicht mehr \u00e4u\u00dfern k\u00f6nnen, gew\u00e4hrleistet werden, dass meine pers\u00f6nliche Einstellung zum Ende des Lebens f\u00fcr alle behandelnden \u00c4rzte und \u00c4rztinnen bekannt ist und respektiert wird. Dies bedeutet nicht, dass auf die M\u00f6glichkeiten moderner Medizin verzichtet werden soll, wenn davon eine nachhaltige Hilfe zu erwarten ist.<\/li><li>Es ist zu respektieren, wenn Patienten oder Patientinnen sich daf\u00fcr entscheiden, den Weg durch Krankheit und Leid, durch das Ertragen von Schmerzen und belastenden Behandlungen als Prozesses inneren Wachstums anzunehmen. Manche Christen machen durch ihr Leiden die Erfahrung einer tiefen Solidarit\u00e4t mit Christus, der uns durch sein Leiden erl\u00f6st.<\/li><li>Das Leben ist uns nicht frei verf\u00fcgbar. Genauso wenig haben wir ein Recht, \u00fcber den Wert oder Unwert eines menschlichen Lebens zu befinden. Jeder Mensch hat seine W\u00fcrde, seinen Wert und sein Lebensrecht von Gott her. Jeder Mensch ist ungleich mehr und anders, als er von sich selbst wei\u00df. Kein Mensch lebt nur f\u00fcr sich und kann genau wissen, was er f\u00fcr andere bedeutet. Weil Gott allein Herr \u00fcber Leben und Tod ist, sind Leben und Menschenw\u00fcrde gesch\u00fctzt. Im Glauben an den Gott des Lebens wissen wir, dass jeder Mensch mit seinem Leben \u2013 wie immer es beschaffen ist \u2013 unentbehrlich ist. Ohne solche Anerkennung der W\u00fcrde und des Lebensrechtes jedes Menschen w\u00e4re kein Zusammenleben der Menschen m\u00f6glich. Es g\u00e4be kein Recht und keine Liebe. W\u00fcrde z.B. ein Arzt oder eine \u00c4rztin, die stets Anwalt des Lebens zu sein haben, einer Bitte von Angeh\u00f6rigen folgen und einen qualvoll leidenden Patienten t\u00f6ten, so w\u00fcrde das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patient grundlegend zerst\u00f6rt. Darum muss eindeutig und klar gesagt werden: Das T\u00f6ten eines Menschen kann niemals eine Tat der Liebe oder des Mitleids sein, denn es vernichtet die Basis der Liebe und des Vertrauens. Weil wir nicht selbst frei \u00fcber unser Leben und schon gar nicht \u00fcber das Leben anderer verf\u00fcgen, lehnen wir jede aktive Beendigung des Lebens ab.<\/li><li>\u201eAktive Sterbehilfe\u201c und \u201epassive Sterbehilfe\u201c m\u00fcssen deutlich voneinander unterschieden werden. \u201eAktive\u201c Sterbehilfe meint die gezielte T\u00f6tung eines Menschen, z.B. durch die Verabreichung eines den Tod herbeif\u00fchrenden Pr\u00e4parates (z.B. Tablette, Spritze, Infusion). Sie ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt, und zwar auch dann, wenn sie mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin erfolgt. \u201eAktive Sterbehilfe\u201c ist mit dem christlichen Verst\u00e4ndnis vom Menschen nicht vereinbar. Demgegen\u00fcber zielt \u201epassive\u201c Sterbehilfe auf ein menschenw\u00fcrdiges Sterben lassen ab durch den Verzicht auf eine lebensverl\u00e4ngernde Behandlung bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet. \u201ePassive Sterbehilfe\u201c setzt das Einverst\u00e4ndnis des sterbenden Menschen voraus und ist rechtlich und ethisch zul\u00e4ssig.<\/li><\/ul><p>Die Christliche Patientenverf\u00fcgung m\u00f6chte einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverl\u00e4ngerung und nicht verantwortbarer Lebensverk\u00fcrzung aufzeigen. Sie soll als Entscheidungshilfe dienen \u2013 sowohl f\u00fcr unsere eigene Urteilsbildung als auch f\u00fcr alle, die m\u00f6glicherweise einmal an unserer Stelle entscheiden m\u00fcssen. Zus\u00e4tzlich kann mit der Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benannt werden, die in meinem Sinne t\u00e4tig werden soll. Christliche Kirchen bieten Betroffenen, ihren Angeh\u00f6rigen und allen, die im Gesundheitswesen t\u00e4tig sind, seelsorgerliche Begleitung an. Das gilt in besonderer Weise f\u00fcr schwierige Entscheidungen am Lebensende. Es soll nichts unversucht bleiben, um Menschen ein Leben in Frieden, W\u00fcrde und Selbstbestimmung bis zum Tode zu erm\u00f6glichen.<\/p><p>Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben, unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben, in Gottes Hand gebe ich es zur\u00fcck.<br \/>(Augustinus)<\/p><h2>Was ist eine Patientenverf\u00fcgung?<\/h2><p>Eine \u201ePatientenverf\u00fcgung\u201c ist eine vorsorgliche schriftliche Erkl\u00e4rung, durch die ein einwilligungsf\u00e4higer Mensch zum Ausdruck bringt, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr w\u00fcnscht, wenn diese letztlich nur dazu dient, sein ohnehin bald zu Ende gehendes Leben k\u00fcnstlich zu verl\u00e4ngern. Im anglo-amerikanischen Sprachraum ist hierf\u00fcr der Begriff \u201eliving will\u201c gepr\u00e4gt worden. Im deutschen Sprachraum setzt sich langsam die Bezeichnung \u201ePatientenverf\u00fcgung\u201c durch. Als irref\u00fchrend hat sich der Begriff \u201ePatiententestament\u201c erwiesen, der manchmal noch anzutreffen ist. Ein Testament enth\u00e4lt seiner Definition nach nur Bestimmungen f\u00fcr den Zeitpunkt nach Todeseintritt, nicht jedoch f\u00fcr die letzte Phase des Lebens. Au\u00dferdem hat ein Testament eine andere rechtliche Qualit\u00e4t.<\/p><h2>Wann wird die Patientenverf\u00fcgung angewendet?<\/h2><p>Eine Patientenverf\u00fcgung wird ber\u00fccksichtigt, wenn folgende drei Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p><p>a) Die betroffene Person ist nicht mehr einwilligungsf\u00e4hig.<br \/>b) Die lebensbedrohende Erkrankung wird in absehbarer Zeit zum Tode f\u00fchren und<br \/>c) es stellt sich die Frage, ob auf eine m\u00f6gliche Behandlung verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll.<\/p><p>In einer solchen Situation sollte \u2013 wenn m\u00f6glich \u2013 keine Unklarheit dar\u00fcber bestehen, welche W\u00fcnsche und Werte ich respektiert wissen will. F\u00fcr den Arzt oder die \u00c4rztin ist die Patientenverf\u00fcgung ein wichtiges Indiz f\u00fcr meinen mutma\u00dflichen Willen, den au\u00dfer acht zu lassen rechtswidrig sein kann. Die Verantwortung f\u00fcr die medizinischen Ma\u00dfnahmen tr\u00e4gt freilich der Arzt oder die \u00c4rztin.<\/p><h2>Wann und wie lange gilt die Patientenverf\u00fcgung?<\/h2><p>Die Ablehnung einer \u00e4rztlichen Behandlung kann ich grunds\u00e4tzlich immer auch m\u00fcndlich \u00e4u\u00dfern. F\u00fcr den Fall, dass ich Sie nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, empfiehlt sich jedoch die schriftliche Niederlegung meines Willens. Anders als beim handschriftlich abgefassten Testament kann die Patientenverf\u00fcgung auch als Formular ausgef\u00fcllt werden. Wichtig sind das Datum sowie die handschriftliche Unterzeichnung mit Vor- und Familienname. Die Herausgeber der Christlichen Patientenverf\u00fcgung empfehlen, die Verf\u00fcgung etwa alle ein bis zwei Jahre durch eine weitere Unterschrift zu best\u00e4tigen, damit nicht Zweifel daran aufkommen, ob ich noch derselben Meinung sind.<\/p><p>Der in der Patientenverf\u00fcgung bekundete Wille kann von mir jederzeit, auch formlos wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Der Widerruf muss nicht schriftlich oder sprachlich ausgedr\u00fcckt werden. Es kann auch gen\u00fcgen, sich mit Zeichen verst\u00e4ndlich zu machen oder die Patientenverf\u00fcgung zu zerrei\u00dfen.<\/p><h2>Wie verbindlich ist die Patientenverf\u00fcgung?<\/h2><p>Die rechtsverbindliche Wirkung einer Patientenverf\u00fcgung wird vielfach mit der Begr\u00fcndung in Frage gestellt, der Patient oder die Patientin k\u00f6nne zum Zeitpunkt der Abfassung keine sichere Prognose \u00fcber die eigenen Behandlungsw\u00fcnsche im Verlauf einer t\u00f6dlichen Erkrankung stellen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die Patientenverf\u00fcgung in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden etwa alle ein bis zwei Jahre erneut zu unterschreiben. Im September 1998 hat die Bundes\u00e4rztekammer \u201eGrunds\u00e4tze zur \u00e4rztlichen Sterbebegleitung\u201c verabschiedet. Darin hat sie sich ausdr\u00fccklich f\u00fcr eine St\u00e4rkung des Selbstbestimmungsrechtes von Patienten ausgesprochen und betont, dass Patientenverf\u00fcgungen eine wesentliche Hilfe f\u00fcr das Handeln des Arztes oder der \u00c4rztin sind. Ausdr\u00fccklich legen die Grunds\u00e4tze fest, dass Patientenverf\u00fcgungen \u201everbindlich\u201c sind, \u201esofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umst\u00e4nde erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen w\u00fcrde\u201c. Durch Inkrafttreten dieser Grunds\u00e4tze hat die Patientenverf\u00fcgung an rechtlicher Bedeutung gewonnen.<\/p><h2>Was wird geregelt?<\/h2><p>Mit einer Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich sowohl Ma\u00dfnahmen der sog. \u201epassiven\u201c als auch der sog. \u201eindirekten Sterbehilfe\u201c (s. n\u00e4chsten Abschnitt) gefordert werden. Sie k\u00f6nnen also verlangen, dass lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen unterlassen werden sollen oder schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, selbst wenn diese sich m\u00f6glicherweise lebensverk\u00fcrzend auswirken k\u00f6nnten. Der inhaltlichen Gestaltung der Patientenverf\u00fcgung sind allerdings aus christlicher Verantwortung und durch die Rechtsordnung Grenzen gesetzt. So kann z.B. nicht wirksam verf\u00fcgt werden, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde \u00c4rztin den Patienten f\u00fcr den Fall einer unheilbaren Erkrankung und gro\u00dfer Schmerzen t\u00f6tet (sog. \u201eaktive Sterbehilfe\u201c). Wenn ich mich aufgrund einer bestehenden Erkrankung mit den absehbaren Folgen des weiteren Krankheitsverlaufs auseinandersetze, empfiehlt sich ein gesondertes ausf\u00fchrliches Gespr\u00e4ch mit einer Vertrauensperson und auch mit dem Arzt oder der \u00c4rztin. Es besteht die M\u00f6glichkeit, die Patientenverf\u00fcgung durch eine auf die zu erwartende Situation bezogene Bekundung meines Willens zu erg\u00e4nzen. Diese Erg\u00e4nzung sollte mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.<\/p><h2>Die verschiedenen Formen der Sterbehilfe<\/h2><p>Es hat sich durchgesetzt, unter dem Begriff \u201eSterbehilfe\u201c die Erleichterung des Sterbens eines unheilbar schwerkranken Menschen zu verstehen. Wenn es dabei um mitmenschliche oder seelsorgerliche Hilfe im oder beim Sterben geht, sollte der Begriff \u201eSterbebegleitung\u201c verwendet werden. Mit der Forderung eines \u201emenschenw\u00fcrdigen Sterbens\u201c verbindet sich jedoch oft auch die Forderung, selbst \u00fcber die Dauer der eigenen Lebenszeit und den Zeitpunkt des eigenen Todes bestimmen zu k\u00f6nnen. \u201eSterbehilfe\u201c wird so nicht mehr als Hilfe im oder beim Sterben, sondern als Hilfe zum Sterben (im Sinne der sog. \u201eaktiven Sterbehilfe\u201c) verstanden.<\/p><p>Da der Begriff \u201eSterbehilfe\u201c in seiner Vieldeutigkeit immer wieder Anlass zu solchen Missverst\u00e4ndnissen gibt, m\u00fcssen die verschiedenen Formen der Sterbehilfe unterschieden werden:<\/p><p>\u201ePassive Sterbehilfe\u201c zielt auf ein menschenw\u00fcrdiges Sterben lassen ab durch den Verzicht auf eine lebensverl\u00e4ngernde Behandlung bei einem unheilbar kranken Menschen, der sich im Sterben befindet. Sie setzt sein Einverst\u00e4ndnis voraus und ist rechtlich und ethisch zul\u00e4ssig.<\/p><p>\u201eIndirekte Sterbehilfe\u201c wird geleistet, wenn t\u00f6dlich Kranken \u00e4rztlich verordnete schmerzlindernde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen k\u00f6nnen. Solche indirekte Sterbehilfe wird in Abw\u00e4gung der \u00e4rztlichen Doppelpflicht \u2013 Leben erhalten und Schmerzen lindern \u2013 f\u00fcr rechtlich und ethisch zul\u00e4ssig gehalten.<\/p><p>\u201eAktive (oder direkte) Sterbehilfe\u201c meint die gezielte T\u00f6tung eines Menschen, z.B. durch die Verabreichung eines den Tod herbeif\u00fchrenden Pr\u00e4parates (z.B. Tablette, Spritze, Infusion). Sie ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird strafrechtlich verfolgt und zwar auch dann, wenn sie mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Patienten oder der Patientin erfolgt. Sie ist mit dem christlichen Verst\u00e4ndnis vom Menschen nicht vereinbar.<\/p><h2>Selbstbestimmungsrecht des Patienten<\/h2><p>Zum Patientenrecht (z.B. freie Arztwahl, Aufkl\u00e4rung, angemessene medizinische Behandlung) geh\u00f6rt auch das Recht auf Selbstbestimmung: F\u00fcr die Durchf\u00fchrung oder Unterlassung einer Behandlung ist entscheidend, dass der einwilligungsf\u00e4hige Mensch nach einer angemessenen Aufkl\u00e4rung seinen ausdr\u00fccklichen Willen dazu ge\u00e4u\u00dfert hat, selbst wenn der Arzt oder die \u00c4rztin andere Diagnose- und Therapiema\u00dfnahmen empfiehlt. Neben der M\u00f6glichkeit, jederzeit einen Behandlungsbeginn oder -abbruch zu bestimmen, umfasst das Selbstbestimmungsrecht des Patienten oder der Patientin auch die M\u00f6glichkeit, Verf\u00fcgungen \u00fcber zuk\u00fcnftige Situationen zu treffen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Lebenslagen, in denen Patienten ihre Rechte nicht mehr selbst aus\u00fcben, d.h. ihre Einwilligung nicht geben k\u00f6nnen, weil sie einwilligungsunf\u00e4hig, z.B. zu schwach, verwirrt oder bewusstlos sind. Dann ist der mutma\u00dfliche Wille des Patienten oder der Patientin ein wichtiger Orientierungspunkt f\u00fcr die Entscheidungen der \u00c4rzte und \u00c4rztinnen, der Pflegenden, Angeh\u00f6rigen oder Betreuenden. Bei der Ermittlung dieses mutma\u00dflichen Willens spielt die Patientenverf\u00fcgung eine wichtige Rolle.<\/p><h2>Zum Verh\u00e4ltnis von Arzt und Patient<\/h2><p>Ein Arzt oder eine \u00c4rztin ist grunds\u00e4tzlich verpflichtet, einem kranken oder leidenden Menschen Hilfe zu leisten. Jede \u00e4rztliche Behandlungsma\u00dfnahme muss sich an dem Kriterium der Hilfe f\u00fcr den kranken Menschen orientieren. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall einer t\u00f6dlichen Erkrankung. Nicht immer ist Fortf\u00fchrung oder Intensivierung einer bestimmten Therapieform eine Hilfe f\u00fcr den Patienten oder die Patientin. In manchen Situationen kann Therapiebegrenzung mehr dem Gebot der \u00e4rztlichen Hilfe entsprechen und im Sinne des kranken Menschen sein. Dabei ist zu beachten, dass der Wille des Patienten die Grundlage jeder Behandlung ist. Der Arzt ist somit verpflichtet, den Willen bzw. den mutma\u00dflichen Willen des Patienten f\u00fcr die gegebene Situation herauszufinden. Liegt eine eingeschr\u00e4nkte Einwilligungsf\u00e4higkeit des Patienten vor oder ist diese F\u00e4higkeit z.B. im Rahmen einer Bewusstlosigkeit gar nicht mehr gegeben, k\u00f6nnen fr\u00fchere Gespr\u00e4che, Hinweise der Angeh\u00f6rigen oder aber eine Patientenverf\u00fcgung dazu beitragen, dass der Arzt den Willen des Patienten ber\u00fccksichtigen kann. Niemand darf gegen seinen Willen zu diagnostischen oder therapeutischen Ma\u00dfnahmen gezwungen werden, und seien sie noch so aussichtsreich.<\/p><p>Es ist f\u00fcr eine sorgsame und angemessene medizinische Betreuung wichtig, ein vertrauensvolles Verh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patient aufzubauen. Angesichts schwerer Erkrankungen sollte dabei immer auch offen dar\u00fcber gesprochen werden, welche W\u00fcnsche und Vorstellungen der kranke Mensch hat. Ein gutes Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patient schafft nicht nur Sicherheit f\u00fcr den Patienten, sondern besonders auch f\u00fcr den Arzt in seiner Verpflichtung zur Hilfe.<\/p><h2>Behandlung und Pflege<\/h2><p>F\u00fcr den Fall, dass die Einschr\u00e4nkung therapeutischer Ma\u00dfnahmen beschlossen wird, kommt der Behandlung und Pflege des kranken Menschen eine besondere Bedeutung zu. Therapiebegrenzung kann keinesfalls allein, sondern nur als ein Teil der jeweils erforderlichen Hilfe f\u00fcr den Patienten oder die Patientin angesehen werden. Die Therapiebegrenzung selbst ist ein Bestandteil einer umfassenden \u00e4rztlichen und pflegerischen Sterbebegleitung. Diese beinhaltet sowohl die im Vordergrund stehende menschliche Zuwendung zum kranken Menschen, die Linderung von Schmerzen und Beschwerden als auch die Durchf\u00fchrung spezifischer Behandlungsma\u00dfnahmen, damit die Grundbed\u00fcrfnisse der menschlichen Existenz gesch\u00fctzt bleiben. In diesem Zusammenhang ist es selbstverst\u00e4ndlich, dass die Betreuung eine menschenw\u00fcrdige Unterbringung, eine umfassende K\u00f6rperpflege sowie das Stillen von Hunger und Durst umfasst.<\/p><h2>Ausfall lebenswichtiger Funktionen<\/h2><p>In der vorliegenden Patientenverf\u00fcgung werden zwei Situationen angegeben, bei deren Eintritt auf lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen verzichtet werden soll:<\/p><ul><li>im unmittelbaren Sterbeprozess oder<\/li><li>bei nicht behebbarem Ausfall lebenswichtiger Funktionen des K\u00f6rpers, der zum Tode f\u00fchrt.<\/li><\/ul><p>Zu den lebenswichtigen Funktionen des K\u00f6rpers geh\u00f6ren das Zentralnervensystem, die Atmung, die Herzt\u00e4tigkeit und der Kreislauf oder die Funktion der inneren Organe, wie z.B. Leber und Niere. F\u00fcr einige dieser Funktionen ist heute ein zeitlich begrenzter Ersatz m\u00f6glich. Es muss jede Situation individuell beurteilt werden, um festzustellen, wann dem Ausfall der lebenswichtigen Funktionen des K\u00f6rpers nicht mehr sinnvoll begegnet werden kann. Folgende Situationen, bei denen eine Therapiebegrenzung in Betracht kommt, lassen sich unterscheiden:<\/p><p>a) Patienten oder Patientinnen im Sterbeprozess; z.B. beim \u201enat\u00fcrlichen Sterben\u201c im Alter, im Endstadium eines b\u00f6sartigen Tumorleidens oder einer anderen, die Lebenskr\u00e4fte verbrauchenden Erkrankung.<\/p><p>b) Absehbares Versagen der Intensivtherapie; z.B. bei st\u00e4ndig zunehmendem Ausfall mehrerer Organsysteme.<\/p><p>c) Schwere Komplikationen im Rahmen einer Therapie bei einer Grunderkrankung, die nach aller Erwartung t\u00f6dlich endet; z.B. eine schwere Komplikation nach einer Tumoroperation, die nicht heilsam sein konnte.<\/p><p>d) Akute Erkrankung (Unfall) mit besonders ung\u00fcnstiger Prognose; z.B. schwere Verbrennungsgrade, schwere Mehrfachverletzung, Blutungen im Gehirn.<\/p><p>e) Erhebliche Belastungen bei Fortsetzung einer vermutlich erfolglosen Behandlung; z.B. wiederholte, bisher erfolglose Organtransplantation.<\/p><p>f) Patienten und Patientinnen im anhaltenden Koma nach Herz-Kreislauf-Stillstand.<\/p><h2>Seelsorgerlicher Beistand<\/h2><p>In Deutschland gew\u00e4hrleistet das Grundgesetz den Patienten und Patientinnen in \u00f6ffentlichen Krankenh\u00e4usern das Recht auf seelsorgerliche Betreuung. Der Wunsch nach seelsorgerlichem Beistand meint, dass der kranke Mensch den Besuch eines Seelsorgers oder einer Seelsorgerin \u2013 m\u00f6glichst der eigenen Konfession \u2013 erbittet. Dieser Beistand soll Gespr\u00e4ch, Gebet, Zuspruch und das Angebot der N\u00e4he Gottes erm\u00f6glichen.<\/p><h2>Weitere Formen der Willens\u00e4u\u00dferung<\/h2><p>Das deutsche Recht kennt neben der Patientenverf\u00fcgung noch weitere Formen der Willens\u00e4u\u00dferung. F\u00fcr den Krankheitsfall sind insbesondere wichtig:<\/p><h2>Vorsorgevollmacht<\/h2><p>Eine Vorsorgevollmacht kann auch unabh\u00e4ngig von der Patientenverf\u00fcgung ausgestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht bietet die M\u00f6glichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Aufgaben eines oder einer Bevollm\u00e4chtigten \u00fcbernehmen kann, falls das n\u00f6tig wird. Die Patientenverf\u00fcgung ist aber unabh\u00e4ngig davon g\u00fcltig. Um wirksam zu sein, muss die Vorsorgevollmacht gesondert unterschrieben werden. Eine bevollm\u00e4chtigte Person hat die Aufgabe, meine Interessen f\u00fcr den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall zu vertreten. Deshalb sollten mit ihr \u00fcber meine Vorstellungen geredet werden, die ich in der Patientenverf\u00fcgung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen will. Die Vertrauensperson sollte auch das Zweitexemplar der Patientenverf\u00fcgung erhalten.<\/p><p>Bei der Auswahl einer Vertrauensperson kommen selbstverst\u00e4ndlich Angeh\u00f6rige (Ehepartner, Kinder, Geschwister) in Betracht. Aber auch langj\u00e4hrige oder enge Freunde und Freundinnen oder vertraute Bekannte k\u00f6nnen bevollm\u00e4chtigt werden. Sicherlich wird bei der Auswahl eine Rolle spielen, mit wem diese Vorstellungen am besten besprochen werden k\u00f6nnen und wer voraussichtlich auch emotional mit der eventuell sp\u00e4ter eintretenden Situation umgehen kann.<\/p><h2>Betreuungsverf\u00fcgung<\/h2><p>Von einer Patientenverf\u00fcgung und einer Vorsorgevollmacht unterschieden ist eine sog. Betreuungsverf\u00fcgung. Durch eine Betreuungsverf\u00fcgung kann eine bestimmte Vertrauensperson benannt werden, die f\u00fcr den Fall, dass die kranke Person unf\u00e4hig ist, sich mitzuteilen, erm\u00e4chtigt werden soll, \u00fcber bestimmte pers\u00f6nliche Angelegenheiten (finanzielle Fragen, Aufenthaltsbestimmung u.a.) Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall wird empfohlen, eine solche Vollmacht schriftlich oder vor einem Notar zu erteilen. Damit kann der oder die Betroffene die M\u00f6glichkeit nutzen, Einfluss zu nehmen, wer vom Vormundschaftsgericht bestellt wird, um die Angelegenheiten als rechtlicher Betreuer oder rechtliche Betreuerin zu regeln. Dieses wird man also nicht schon dadurch, sondern erst mit der Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.<\/p><p>Eine Patientenverf\u00fcgung entfaltet nur insoweit betreuungsrechtliche Wirkungen, als sie f\u00fcr den vom Vormundschaftsgericht bestellten rechtlichen Betreuer bzw. die rechtliche Betreuerin die M\u00f6glichkeit bietet, den mutma\u00dflichen Willen der betreuten Person zu ermitteln und danach zu handeln.<\/p><h2>Verf\u00fcgung \u00fcber Organspende<\/h2><p>Seit dem 1. Dezember 1997 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Transplantationsgesetz, das die Spende, Entnahme und \u00dcbertragung von Organen bei Menschen regelt. Wer sich f\u00fcr eine Organspende nach seinem Tode entscheiden m\u00f6chte, dem wird empfohlen, einen gesonderten Organspenderausweis auszuf\u00fcllen und bei den Ausweispapieren mit sich zu tragen. Ausweis und Informationen sind bei den Sozialministerien der Bundesl\u00e4nder, dem Arbeitskreis Organspende (Postfach 1562, 63235 Neu- Isenburg), in Apotheken, Stadt- und Gemeindeverwaltungen und Arztpraxen erh\u00e4ltlich.<\/p><h2>Achtung!<\/h2><p>Im Falle von Krankheit und Alter k\u00f6nnen \u00fcber die hier genannten Formen der Willens\u00e4u\u00dferung hinaus noch andere Dinge geregelt werden. Dies geschieht durch Vollmachten f\u00fcr private, gesch\u00e4ftliche und finanzielle Angelegenheiten und durch die Erstellung des Testamentes, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll. In diesem Fall ist der Besuch bei einem Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll.<\/p><h2>Fragen \u00fcber Fragen<\/h2><p>Fragen \u00fcber Fragen \u2013 was das Sterben betrifft. Wir m\u00fcssen ihnen nicht ausweichen, sondern k\u00f6nnen ehrliche Antworten suchen und zu praktischen Schritten finden.<\/p><ul><li>Wodurch ist mir die Frage nach den Grenzen meines Lebens gerade jetzt wichtig geworden?<\/li><li>Welche Erfahrungen habe ich bisher mit Verlust, Schmerz, Abh\u00e4ngigkeit oder auch Einsamkeit gemacht?<\/li><li>Was empfinde ich als hilfreich, wenn ich mich schwerer Krankheit, Leiden oder Hilflosigkeit bei mir oder bei anderen ausgesetzt sehe?<\/li><li>Was hat das mit meinem Glauben zu tun?<\/li><li>Wen h\u00e4tte ich gern in meiner N\u00e4he, wenn es mit meinem Leben zu Ende geht?<\/li><li>Wie zeige ich dann, was mir wichtig ist und was ich erwarte?<\/li><li>Wie wichtig ist mir die Frage, was nach meinem Tod kommt?<\/li><li>Wovon fiele mir der Abschied besonders schwer?<\/li><li>Worauf w\u00fcrde ich mich freuen?<\/li><li>Welche Vorkehrungen f\u00fcr den Todesfall habe ich getroffen?<\/li><li>Mit wem w\u00fcrde ich gern \u00fcber solche Fragen sprechen?<\/li><\/ul><p>Eine Informationsschrift, auch Handreichung zur Christlichen Patientenverf\u00fcgung genannt, enth\u00e4lt noch weitere Erl\u00e4uterungen, die helfen sollen, mit anderen Menschen \u00fcber das Sterben und \u00fcber erw\u00fcnschte und unerw\u00fcnschte Schritte in Falle einer lebensbedrohlichen Krankheit ins Gespr\u00e4ch zu kommen. Ebenso bietet sie Beispiele f\u00fcr die Formulierung einer Patientenverf\u00fcgung sowie einer Vorsorgevollmacht an.<\/p><h2>Anst\u00f6\u00dfe zum Nachdenken<\/h2><p>Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder ob wir sterben, wir geh\u00f6ren dem Herrn. (R\u00f6mer 14,8 Einheits\u00fcbersetzung)<br \/>Wenn ich einmal soll scheiden, so scheide nicht von mir, wenn ich den Tod soll leiden, so tritt du dann herf\u00fcr; wenn mir am allerb\u00e4ngsten wird um das Herze sein, so rei\u00df mich aus den \u00c4ngsten kraft deiner Angst und Pein. (Paul Gerhardt)<br \/>Lehre uns bedenken, dass wir sterben m\u00fcssen, auf dass wir klug werden. (Psalm 90,12 Luther\u00fcbersetzung) Wenn die Vollendung kommt, werden wir \u00fcberrascht sein, wie ganz anders alles sein wird, als wir es uns vorgestellt haben. (Karl Rahner)<br \/>Und ob ich schon wanderte im finstern Tal, f\u00fcrchte ich kein Ungl\u00fcck; denn du bist bei mir, dein Stecken und Stab tr\u00f6sten mich. (Psalm 23,4 Luther\u00fcbersetzung)<br \/>Geburt \u2013 das Kommen aus der Liebe. Tod \u2013 das Zur\u00fcckgehen in die Liebe. Der Zwischenraum \u2013 unser Leben ein Geschenk, um diese Liebe in unseren Seelen zu entfalten. (Ursa Paul)<br \/>Er wird alle Tr\u00e4nen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine M\u00fchsal. Denn was fr\u00fcher war, ist vergangen. (Offenbarung 21,4 Einheits\u00fcbersetzung)<\/p><p>Nach unserem Verst\u00e4ndnis bestimmt nicht der Mensch den Zeitpunkt des Sterbens, sondern Gott. Wenn wir \u00fcber unser Sterben nachdenken, kann uns das helfen, uns zu Gott hin zu \u00f6ffnen, der unser Leben und Sterben in seinen H\u00e4nden h\u00e4lt.<\/p><p>Literatur: Handreichung zur Christlichen Patientenverf\u00fcgung<\/p><p>Bei Interesse sind weitere Informationen auch unter der folgenden Adresse zu beziehen:<\/p><p>Evangelische Kirche in Deutschland, Herrenh\u00e4user Stra\u00dfe 12, 30419 Hannover,<br \/>Tel.: 05 11\/2796-0<\/p><p><a href=\"http:\/\/www.ekd.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.ekd.de<\/a><\/p><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die christliche Patientenverf\u00fcgung von Corinna Becker Lehre uns bedenken, dass wir sterben m\u00fcssen, auf dass wir klug werden. (Ps 90, 12) Viele Menschen machen sich Sorgen \u00fcber die letzte Phase ihres Lebens. Sie fragen sich: Wie wird es mit mir zu Ende gehen? 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